Kosten

Gebühren & KostenTransparente Informationen zur Abrechnung
nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die erbrachten Leistungen werden mit Ihnen direkt nach der Behandlung in bar oder mittels EC-Cash abgerechnet. Die Gebühren für die tierärztlichen Leistungen sind gesetzlich geregelt und entsprechen den Vorschriften der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT).
Die GOT legt Mindest- und Höchstsätze für tierärztliche Leistungen fest. Der konkrete Gebührensatz richtet sich nach Zeitaufwand, Schwierigkeit und den örtlichen Verhältnissen. Bitte beachten Sie, dass im Notdienst tierärztliche Leistungen mindestens zum zweifachen und bis zum dreifachen GOT-Satz abgerechnet werden.
Die vollständige Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) können Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz einsehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/

Notdienstgebühr

Für Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten (abends, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen) wird gemäß Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) eine verpflichtende Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. erhoben.
Die Notdienstgebühr deckt die erhöhte Bereitschaft und Verfügbarkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ab und wird zusätzlich zu allen weiteren Leistungen berechnet.

Anfahrtskosten

Die Anfahrtskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), § 10.
Es wird ein Wegegeld von 3,50 € je gefahrenem Doppelkilometer zzgl. MwSt. berechnet, mindestens jedoch 13,00 € zzgl. MwSt. pro Anfahrt.
Für Hausbesuche wird zusätzlich eine Hausbesuchsgebühr gemäß GOT in Höhe von 34,50 € netto erhoben.

Ausfallhonorar

Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,00 € berechnet, da der Termin ausschließlich für Sie reserviert war und in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann.

Kostenaufklärung & Transparenz

Vor jeder Behandlung informiere ich Sie über die voraussichtlichen Kosten.
Bei umfangreicheren Maßnahmen erstelle ich Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.
Bitte beachten Sie:
Die endgültige Abrechnung kann vom Kostenvoranschlag abweichen, wenn sich der Behandlungsaufwand ändert oder unvorhergesehene Komplikationen auftreten.
Zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen erfolgen nur nach vorheriger Rücksprache.
In medizinischen Notfällen steht die Gesundheit Ihres Tieres im Vordergrund; die Kostenklärung erfolgt in diesem Fall im Anschluss.

Komplikationen & zusätzliche Maßnahmen

Sollten während der Behandlung unvorhergesehene Komplikationen auftreten oder weitere diagnostische bzw. therapeutische Maßnahmen erforderlich werden, bespreche ich dies umgehend mit Ihnen.
Ihr Einverständnis wird vor jeder zusätzlichen Maßnahme eingeholt, sofern es die Situation erlaubt.
In akuten Notfällen, in denen ein sofortiges Handeln notwendig ist, erfolgt die Behandlung zum Wohl Ihres Tieres auch ohne vorherige Rücksprache.